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Verleihbedingungen |
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1. |
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Die Verleihzeit beträgt
grundsätzlich 8 Tage und ist unbedingt einzuhalten. Bei Visitationen,
Lehrproben, Prüfungen ... kann sie auf Antrag (entsprechender Hinweis bei
Abholung oder Anruf, E-Mail ... verlängert werden. |
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2. |
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Alle Medien dürfen nur
auf einwandfrei arbeitenden Vorführgeräten, die regelmäßig gewartet
werden, vorgeführt werden. |
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3. |
| Filme dürfen grundsätzlich
nur von den Personen vorgeführt werden, die den Nachweis einer Einweisung
in die Bedienung eines Filmgerätes haben. |
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4. |
| Alle Filme sind
grundsätzlich nach der Vorführung auf die Originalspule zurückzuspulen.
Der grüne Vorspann muss sichtbar sein. Auch Videofilme sind nach der
Vorführung wieder an den Filmanfang zurückzuspulen. |
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5. |
| Gerissene Filme dürfen
keinesfalls mit Tesa, Uhu ... geklebt werden. Der Schaden ist auf der dem
Film beiliegenden Schadensmeldung zu vermerken. |
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6. |
| Alle Medien unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz, d. h. dass weder eine Kopie noch sonst eine
Vervielfältigung erlaubt sind. |
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7. |
| Für Ausfälle oder
Störungen bei Vorführungen wird keine Haftung übernommen. |
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8. |
| Bei Verlust oder
Beschädigung der entliehenen Medien und Geräte haftet der
Entleiher. |